Auto B197/BF17

Der Auto­füh­rer­schein der Klas­se B197 (Auto­ma­tik­ge­trie­be) ist in vie­len Län­dern der Schlüs­sel zur indi­vi­du­el­len Mobi­li­tät auf vier Rädern. Mit die­ser Fahr­erlaub­nis dür­fen Per­so­nen Kraft­fahr­zeu­ge füh­ren, die nicht mehr als acht Sitz­plät­ze außer dem Fah­rer­sitz haben und deren zuläs­si­ge Gesamt­mas­se 3,5 Ton­nen nicht über­steigt.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

Was beinhaltet die Ausbildung?

Um die­sen Füh­rer­schein zu erwer­ben, müs­sen die Kan­di­da­ten eine spe­zi­el­le Aus­bil­dung absol­vie­ren, die sowohl theo­re­ti­schen Unter­richt als auch prak­ti­sche Fahr­stun­den umfasst. Nach erfolg­rei­chem Abschluss der Prü­fun­gen erhal­ten die Absol­ven­ten die Fahr­erlaub­nis der Klas­se B197.

Was ist begleitetes Fahren ab 17 (BF17)?

Der Auto­füh­rer­schein BF17, oft auch als „Beglei­te­tes Fah­ren ab 17“ bezeich­net, ist eine beson­de­re Form der Fahr­erlaub­nis, die es Jugend­li­chen ab 17 Jah­ren ermög­licht, unter bestimm­ten Bedin­gun­gen am Stra­ßen­ver­kehr teil­zu­neh­men. Bei die­sem Modell dür­fen die jun­gen Fah­rer nur in Beglei­tung eines erfah­re­nen Beglei­ters fah­ren, der min­des­tens 30 Jah­re alt ist und seit fünf Jah­ren einen gül­ti­gen Füh­rer­schein besitzt. Zudem sind wäh­rend der Fahrt spe­zi­el­le Auf­la­gen wie das Anbrin­gen eines Auf­kle­bers am Fahr­zeug und das Ein­hal­ten einer Null-Pro­mil­le-Gren­ze für den Fahr­an­fän­ger vor­ge­se­hen. Ziel die­ses Modells ist es, den jun­gen Fah­rern die Mög­lich­keit zu geben, früh­zei­tig Fahr­pra­xis zu sam­meln, wäh­rend sie von der Erfah­rung und Auf­sicht eines älte­ren Beglei­ters pro­fi­tie­ren. Nach Errei­chen des 18. Lebens­jah­res und Erfül­lung wei­te­rer Bedin­gun­gen kann der BF17 in einen regu­lä­ren Füh­rer­schein der Klas­se B umge­wan­delt wer­den.