Roller (AM)

Der Füh­rer­schein AM ist eine Ein­stiegs­mög­lich­keit in die Welt der moto­ri­sier­ten Zwei­rä­der. Die­ser Füh­rer­schein berech­tigt zur Fahrt von Klein­kraft­rä­dern und Leicht­kraft­fahr­zeu­gen, wie Mopeds und leich­ten Rol­lern. Mit dem Füh­rer­schein AM kön­nen Jugend­li­che bereits ab einem Alter von 16 Jah­ren in vie­len Län­dern Euro­pas die­se Fahr­zeu­ge im Stra­ßen­ver­kehr füh­ren. Die Aus­bil­dung für den Füh­rer­schein AM kann un Deutsch­land bereits im Alter von 15 Jah­ren begon­nen wer­den und gilt ab dem 16. Lebens­jahr auch über die Gren­zen hin­aus. Dank der ver­gleichs­wei­se nied­ri­gen Kos­ten und des über­schau­ba­ren Auf­wands eröff­net der Füh­rer­schein AM jun­gen Men­schen eine früh­zei­ti­ge Mög­lich­keit zur indi­vi­du­el­len Mobi­li­tät und ist somit ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung Unab­hän­gig­keit im Stra­ßen­ver­kehr.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

Was beinhaltet die Ausbildung?

Die Aus­bil­dung zur Rol­ler-Fahr­erlaub­nis besteht aus einem theo­re­ti­schen und einem prak­ti­schen Teil. Im theo­re­ti­schen Bereich sind min­des­tens zwölf Dop­pel­stun­den à 90 Minu­ten in der Fahr­schu­le vor­ge­se­hen. Hier wer­den den Teil­neh­mern all­ge­mei­ne Ver­kehrs­re­geln, tech­ni­sche Aspek­te des Rol­lers sowie grund­le­gen­de Ver­hal­tens­wei­sen im Stra­ßen­ver­kehr ver­mit­telt. Nach Abschluss des theo­re­ti­schen Unter­richts kann die Prü­fung bei TÜV oder DEKRA ange­mel­det wer­den.

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