Motorrad A

Der Motor­rad­füh­rer­schein der Klas­se A reprä­sen­tiert die höchs­te Kate­go­rie der Motor­rad­füh­rer­schei­ne und ermög­licht es den Inha­bern, Motor­rä­der ohne Leis­tungs­be­schrän­kung zu fah­ren. Um die Klas­se A zu erlan­gen, müs­sen ange­hen­de Fah­rer eine umfas­sen­de Aus­bil­dung durch­lau­fen, die sowohl theo­re­ti­schen Unter­richt als auch inten­si­ve prak­ti­sche Fahr­übun­gen beinhal­tet. Hier­bei wird ein brei­tes Spek­trum an Fahr­tech­ni­ken ver­mit­telt, um den siche­ren Umgang mit leis­tungs­star­ken Motor­rä­dern zu gewähr­leis­ten. Nach erfolg­rei­chem Abschluss der theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Prü­fun­gen erhal­ten die Teil­neh­mer die vol­le Fahr­erlaub­nis der Klas­se A. Die­se Qua­li­fi­ka­ti­on eröff­net eine Welt vol­ler Mög­lich­kei­ten für pas­sio­nier­te Motor­rad­fah­rer, die die Frei­heit und das Aben­teu­er des Motor­rad­fah­rens in sei­ner vol­len Band­brei­te genie­ßen möch­ten.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

Was beinhaltet die Ausbildung?

Um die­sen Füh­rer­schein zu erwer­ben, müs­sen die Kan­di­da­ten eine spe­zi­el­le Aus­bil­dung absol­vie­ren, die sowohl theo­re­ti­schen Unter­richt als auch prak­ti­sche Fahr­stun­den umfasst. Nach erfolg­rei­chem Abschluss der Prü­fun­gen erhal­ten die Absol­ven­ten die Fahr­erlaub­nis der Klas­se A.

Was ist der Stufenführerschein?

Wer bereits einen Füh­rer­schein der Klas­se A1 oder A2 besitzt, hat die Mög­lich­keit, die­sen auf die höhe­re Kate­go­rie A2 oder A zu erwei­tern. Hier­für ist es not­wen­dig, die bestehen­de Fahr­erlaub­nis min­des­tens zwei Jah­re lang zu besit­zen. Erfüllt man die­se Bedin­gung, genügt nach einer geziel­ten Vor­be­rei­tung in der Fahr­schu­le ledig­lich eine prak­ti­sche Prü­fung; eine erneu­te theo­re­ti­sche Prü­fung ent­fällt (bekannt als Stu­fen­füh­rer­schein). So ist es mög­lich, die Klas­se A bereits im Alter von 20 Jah­ren zu erlan­gen.

Alter­na­tiv kann man vor Ablauf der Zwei-Jah­res-Frist direkt von der Klas­se A2 zur Klas­se A auf­stei­gen. Dabei ist eine ver­kürz­te Aus­bil­dung erfor­der­lich. Sowohl die Aus­bil­dung als auch die Prü­fun­gen müs­sen auf einem Kraft­rad mit einer Leis­tung von min­des­tens 44 kW durch­ge­führt wer­den.