Führerscheinklassen

Unsere Führerscheinklassen

Hier ist für jeden etwas dabei

Ent­de­cke Dei­ne Mög­lich­kei­ten auf der Stra­ße! Erfah­re mehr über unse­re viel­fäl­ti­gen Ange­bo­te und star­te Dei­nen Weg zur Mobi­li­tät mit uns.

Roller (AM)

Der Füh­rer­schein Rol­ler berech­tigt dich, moto­ri­sier­te Zwei­rä­der mit bis zu 45km/h zu fah­ren. Vor­sicht: In Deutsch­land darf man mit nur einer Per­son fah­ren.

Für die­sen Füh­rer­schein gilt ein Min­dest­al­ter von 15 Jah­ren.

Motorrad (A2)

Steig aufs Motor­rad! Mit dem Füh­rer­schein der Klas­se A2 darfst du ein Motor­rad fah­ren, das nicht mehr als 35kW Leis­tung hat und ein Leis­tungs­ge­wichts­ver­hält­nis von höchs­tens 0,2kW/kg auf­weist. Du kannst die­sen Füh­rer­schein ab dem 18. Lebens­jahr erwer­ben und wenn du bereits die Klas­se A1 besitzt, musst du kei­ne Theo­rie­prü­fung able­gen, um auf­zu­stei­gen.

Motorrad (A)

Für den voll­um­fäng­li­chen Motor­rad­füh­rer­schein der Klas­se A müs­sen Inter­es­sen­ten ent­we­der 24 Jah­re alt sein oder 20 Jah­re alt mit min­des­tens 2 Jah­ren Vor­be­sitz des Füh­rer­scheins der Klas­se A2. Die­se Klas­se berech­tigt zum Fah­ren von Motor­rä­dern (auch mit Sei­ten­wa­gen) mit einem Hub­raum über 50 cm3 oder einer Höchst­ge­schwin­dig­keit von über 45 km/h.

Auto (B197 und BF17)

Klas­se B197 ist die Füh­rer­schein­ka­te­go­rie für Pkw (Auto­ma­tik). Mit die­sem Füh­rer­schein darf man Fahr­zeu­ge steu­ern, die eine zuläs­si­ge Gesamt­mas­se von bis zu 3,5t und höchs­tens 8 Per­so­nen neben dem Fah­rer beför­dern kön­nen. Obwohl das regu­lä­re Min­dest­al­ter bei 18 Jah­ren liegt, kann es durch das Modell des beglei­te­ten Fah­rens bereits auf 17 Jah­re redu­ziert wer­den.

Anhänger (B96)

Durch die Ergän­zung der Fahr­erlaub­nis­klas­se B mit der Schlüs­sel­zahl „96“ kön­nen Fah­rer Anhän­ger mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von bis zu 750kg zie­hen, solan­ge das kom­bi­nier­te Gesamt­ge­wicht von Fahr­zeug und Anhän­ger 4.250kg nicht über­steigt.

Anhänger (BE)

Inter­es­se an einem Anhän­ger? Mit dem Füh­rer­schein BE darf man Fahr­zeu­ge der Klas­se B mit einem Anhän­ger len­ken, des­sen zuläs­si­ge Gesamt­mas­se zwi­schen 750kg und 3.500kg liegt. Es ist erfor­der­lich, bereits im Besitz des Füh­rer­scheins der Klas­se B zu sein!

Roller (AM)

Die Prüf­be­schei­ni­gung Rol­ler berech­tigt Sie, moto­ri­sier­te Zwei­rä­der mit bis zu 45km/h zu fah­ren. Vor­sicht: In Deutsch­land darf man mit nur einer Per­son fah­ren.

Für die­sen Füh­rer­schein gilt ein Min­dest­al­ter von 15 Jah­ren.

Auto (B197 und BF17)

Klas­se B197 (Auto­ma­tik) ist die Füh­rer­schein­ka­te­go­rie für Pkw. Mit die­sem Füh­rer­schein darf man Fahr­zeu­ge steu­ern, die eine zuläs­si­ge Gesamt­mas­se von bis zu 3,5t und höchs­tens 8 Per­so­nen neben dem Fah­rer beför­dern kön­nen. Obwohl das regu­lä­re Min­dest­al­ter bei 18 Jah­ren liegt, kann es durch das Modell des beglei­te­ten Fah­rens bereits auf 17 Jah­re redu­ziert wer­den.

Motorrad (A2)

Steig aufs Motor­rad! Mit dem Füh­rer­schein der Klas­se A2 darfst du ein Motor­rad fah­ren, das nicht mehr als 35kW Leis­tung hat und ein Leis­tungs­ge­wichts­ver­hält­nis von höchs­tens 0,2kW/kg auf­weist. Du kannst die­sen Füh­rer­schein ab dem 18. Lebens­jahr erwer­ben und wenn du bereits die Klas­se A1 besitzt, musst du kei­ne Theo­rie­prü­fung able­gen, um auf­zu­stei­gen.

Motorrad (A)

Für den voll­um­fäng­li­chen Motor­rad­füh­rer­schein der Klas­se A müs­sen Inter­es­sen­ten ent­we­der 24 Jah­re alt sein oder 20 Jah­re alt mit min­des­tens 2 Jah­ren Vor­be­sitz des Füh­rer­scheins der Klas­se A2. Die­se Klas­se berech­tigt zum Fah­ren von Motor­rä­dern (auch mit Sei­ten­wa­gen) mit einem Hub­raum über 50 cm3 oder einer Höchst­ge­schwin­dig­keit von über 45 km/h.

Anhänger (B96)

Durch die Ergän­zung der Fahr­erlaub­nis­klas­se B mit der Schlüs­sel­zahl „96“ kön­nen Fah­rer Anhän­ger mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von bis zu 750kg zie­hen, solan­ge das kom­bi­nier­te Gesamt­ge­wicht von Fahr­zeug und Anhän­ger 4.250kg nicht über­steigt.

Anhänger (BE)

Inter­es­se an einem Anhän­ger? Mit dem Füh­rer­schein BE darf man Fahr­zeu­ge der Klas­se B mit einem Anhän­ger len­ken, des­sen zuläs­si­ge Gesamt­mas­se zwi­schen 750kg und 3.500kg liegt. Es ist erfor­der­lich, bereits im Besitz des Füh­rer­scheins der Klas­se B zu sein!

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